Die Bergmannsrente ist die Rente für Bergleute im Ruhestand. Erwähneswert ist, dass solche Renten meist über der Durchschnittsrente liegen. Erfahrungswerte aus meiner Kanzlei besagen, dass Ruheständler mit einer Bergmannsrente mit einer jährlichen Einkommensteuer rechnen müssen. Ihnen empfehle ich eine Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse auf eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und weitergehend zur Ermittlung der Steuerschuld.
So kann Rechtssicherheit hergestellt werden und es kommt zu einer “Gewöhnung” an die “neue” Pflicht.
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