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Steuertipp 15: Hinzuverdienst oberhalb von 400 €, z.B. 420 €-Jobs bei Senioren

Nachzahlung fällig?
Für einen Nebenverdienst über 400 €, der auf Regelmäßigkeit beruht, gelten die Vorschriften für Minijobs nicht. Es handelt sich um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das auch steuerpflichtig ist. Unabhängig ist die Höhe des Überschreitens der 400 €-Grenze.

Solche Nebenbeschäftigungsverhältnisse müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und führen unter Umständen zu Einkommensteuernachzahlungen.

Nach den Grundsätzen der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, sind als Abzug Werbungskosten zulässig. Bitte teilen Sie mir nähergehende Informationen mit.

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