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Steuertipp 10: Witwenrente steuerpflichtig? Besteuerung innerhalb der Steuererklärung einer Rentnerin bzw. eines Rentners

Besteuerung innerhalb der Steuererklärung einer Rentnerin bzw. eines Rentners:
Witwenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei. Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht steuerfrei. Renten für Witwerinnen oder Witwer aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerpflichtige Einkünfte. Es gelten die selben Regeln wie bei den Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe Steuertipp 8 – Tabelle).

Beispiel:
Beginn der Witwen-Rente im Jahre 2005 = 50 %

Beginn der Witwen-Rente im Jahre 2006 = 52 %

Im Jahr nach Beginn der Rente wird der Jahresbetrag der Rente sowie der steuerfreie Betrag festgestellt.

Zukünftige Rentenerhöhungen unterliegen einer 100 %igen Versteuerung.

Bei einer Witwenrente, die wegen dem gleichen Rentenstammrecht aus einer Altersrente hervorgeht, wird der Zeitpunkt des Beginns der Altersrente relevant sein.

Beispiel:
Beginn der Witwenrente im Jahre 2008. Der Beginn der bisherigen Altersrente des verstorbenen Ehegatten fand im Jahre 2005 statt. Es sind 50 % zu berücksichtigen und nicht 56 %.

Falls Sie weitergehende Fragen zur Besteuerung von Alterseinkünften, Renten, Witwenrenten zwecks Ansatzes in der Steuererklärung Rentner haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

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